Mit dem Hund in die Schweiz ziehen: Das muss beachtet werden

Berner Sennenhund

Willst Du mit Deinem Hund in die Schweiz auswandern? Dann solltest Du Dir den folgen Artikel aufmerksam durchlesen. Wir geben Dir einige nützliche Hilfestellungen und erläutern, was Du alles beachten musst. So gehst Du eventuellen Problemen schon im Vorfeld aus dem Weg und Du kannst Dich über eine störungsfreie und reibungslose Einreise in die Schweiz freuen.


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Was benötigte ich alles, wenn ich mit meinem Hund in die Schweiz auswandere?

Folgende Dokumente und Gegenstände sollten auf jeden Fall vorhanden sein:

– EU-Heimtierausweis
– gültige Tollwutimpfung (muss mindestens 21 Tage her sein)
– Micrcohip-Kennzeichnung

Den gerade erwähnten Impfschutz gegen die Tollwut muss der Tierarzt in die sogenannte Tiergesundheitsbescheinigung eintragen. Diese solltest Du auf jeden Fall mit Dir führen, wenn Du die Grenze überfährst. Die Impfung darf erst nach der Anbringung des Microchips erfolgen. Denn so ist eine unverwechselbare und klare Zuordnung zu dem passenden Tier möglich. Der Grenzübertritt darf ohnehin erst nach 21 Tagen stattfinden. Denn dann hat die Impfung ihre volle Wirkung entfacht.

Weitere Voraussetzungen für die Einreise mit Hund in die Schweiz

Wichtig ist auch, dass Dein Vierbeiner mit einer verantwortlichen Person reist. Auch wenn Du dies selbst bist, musst Du eine schriftliche Erklärung erstellen. In dieser muss stehen, dass Du weder beabsichtigst, das Tier zu verkaufen noch den Besitzer zu wechseln. Gleichermaßen muss die Einfuhr auf direktem und schnellstem Weg erfolgen. Achte dabei darauf, dass Deine Fellnase nicht mit anderen tollwut-empfänglichen Tieren Kontakt hat.

Eine Besonderheit ist zudem, dass in die Schweiz keine Hunde mit sogenannten kupierten Ohren oder Ruten eingeführt werden dürfen. Eine Ausnahme stellen dabei Tiere von Besuchern dar, die sich nur eine begrenzte Zeit bei Dir aufhalten.

Maximal fünf Tiere

Eine weitere Regel für die Einfuhr von Hunden in die Schweiz ist, dass Du maximal fünf Tiere mit Dir führen darfst. Überschreiten diese Grenze zur Sicherheit nicht, um keine Probleme zu bekommen. Dem schlimmsten Fall würden die Zöllner Dich nicht einreisen lassen oder Du müsstest sogar ein Tier zurücklassen. Und das ist natürlich ein Gedanke, den Du schnell wieder verwirfst.

Steuern und Zölle fallen für die Einfuhr von Fellnasen in die Schweiz an?

Zollgebühren musst Du nicht bezahlen, wenn Du Deinen Hund mit in die Schweiz nehmen willst. Lediglich die ohnehin geltende Mehrwertsteuer fällt dabei an. Führe am besten den Kaufvertrag Deiner Fellnase mit einer ganz klar ausgewiesenen Kaufsumme mit Dir.

Abschließend lässt sich daher sagen, dass Du Deinen Hund grundsätzlich problemlos mit in die Schweiz nehmen kannst. Allerdings solltest Du dabei die oben beschriebenen Punkte beachten und vor allem die Impfungen rechtzeitig durchführen lassen. Gleiches gilt für das Anbringen des Microchips.